27.04.26 Hinweis zum Widerspruchsrecht zur Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Die Eintragung einer Übermittlungssperre (Widerspruchsrecht zur Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr) kann aus rechtlichen Gründen nicht mehr erfolgen. Mit dem Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) zum 01.01.2026 ist das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG weggefallen.
Infolgedessen ist eine Eintragung einer Übermittlungssperre seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich, eine Erhebung oder Speicherung dieser Daten ist unzulässig. Bestehende Übermittlungssperren sind aus dem Melderegister zu löschen.
Um Beachtung wird gebeten.